Nutzungsbedingungen zur Vorteilskarte

  1. Allgemeines
    1. Anbieterin der Vorteilskarte ist die Möbel-Schau Norsingen GmbH und Co, Möbelvertriebs-KG (nachfolgend „Möbelschau“).
    2. Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung der Vorteilskarte in den stationären Möbelhäusern in Norsingen
      und Offenburg.
    3. Die Vorteilskarte richtet sich an volljährige, unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Personen sowie juristische Personen.
    4. Jede Person darf nur eine Vorteilskarte besitzen. Die Ausstellung erfolgt personengebunden und ist nicht übertragbar.
    5. Die vollständige und wahrheitsgemäße Angabe der bei der Anmeldung erforderlichen Daten ist Voraussetzung für die Nutzung der Vorteilskarte. Änderungen der Kontaktdaten sind der Möbelschau unverzüglich mitzuteilen.
    6. Die Anwendung der Vorteilskarte ist an den nachfolgend genannten Standorten von der Möbelschau möglich : im Einrichtungshaus in Norsingen im Hägle 2-6, 79238 Norsingen und im gesamten Haus in Offenburg in der Marlener Straße 7, 79261 Offenburg.
    7. Ein Rechtsanspruch auf Ausstellung der Vorteilskarte besteht nicht.
  2. Ausstellung der Vorteilskarte
    1. Die Vorteilskarte kann ausschließlich vor Ort in den Möbelhäusern in Norsingen und Offenburg beantragt werden.
    2. Mit Ausstellung der Karte erhält die teilnehmende Person einmalig ein Startguthaben in Höhe von 10 €. Das Guthaben gilt nur bei
      Erstanmeldung.
    3. Die Karte wird personalisiert ausgestellt und bleibt Eigentum von der Möbelschau.
  3. Funktionen und Vorteile der Vorteilskarte
    • Gutschrift von 1 % des Einkaufswerts auf ein persönliches Kundenkonto bei jedem Einkauf.
    • Geburtstagsgeschenk, einmal jährlich bei angegebenem Geburtstag.
    • Wechselnde exklusive Angebote für Karteninhaber innen.
    • Erstinformation zu exklusiven Events und Aktionen nur für Mitglieder.
    • Gutschrift auf dem Kundenkonto bei erfolgreicher Empfehlung und Registrierung eines weiteren Kunden.-Vorteilskarteninhaber haben, nach Verfügbarkeit und im Rahmen der jeweils geltenden Nutzungsbedingungen, die Möglichkeit, für den Transport ihrer Einkäufe einen Miettransporter der Möbelschau kostenfrei zu nutzen. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit besteht nicht.
    • Attraktive Preisvorteile in unseren Restaurants. Weitere Vorteile können von der Möbelschau bei besonderen Anlässen gewährt werden.
  4. Guthaben & Gutscheine
    1. Für jeden Einkauf mit Vorteilskarte wird 1 % des Bruttoumsatzes als Guthaben auf einem virtuellen Kundenkonto gesammelt.
    2. Das gesammelte Guthaben wird auf dem Kundenkonto des Vorteilskarteninhabers verbucht und dort verwaltet.
    3. Guthaben auf dem Kundenkonto ist ab dem Zeitpunkt der Gutschrift drei Jahre gültig (entsprechend der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB) und verfällt anschließend, sofern es innerhalb dieses Zeitraums nicht eingelöst wurde.
    4. Bei Rückgabe von Waren wird das Guthaben entsprechend korrigiert. Gutscheine, die auf stornierten Umsätzen beruhen, können entsprechend entwertet oder verrechnet werden.
  5. Verlust & Sperrung
    1. Bei Verlust der Karte ist die Möbelschau umgehend zu informieren. Eine Ersatzkarte kann auf Wunsch ausgestellt werden. Das bisherige Guthaben bleibt erhalten.
    2. Bei missbräuchlicher Nutzung (z. B. mehrfacher Kartenbesitz oder Manipulation) behält sich die Möbelschau das Recht vor, die Karte zu sperren.
  6. Kündigung und Beendigung
    1. Die Teilnahme am Vorteilskartenprogramm kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden.
    2. die Möbelschau behält sich vor, das Vorteilskartenprogramm oder einzelne Funktionen jederzeit mit angemessener Frist einzustellen oder anzupassen.
    3. Im Falle der Beendigung des Programms verfallen etwaige bis dahin entstandene Guthaben ersatzlos.
  7. Datenschutz Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Vorteilskarte erhalten Sie direkt im
    Einrichtungshaus oder auf Anfrage schriftlich.
  8. Haftung
    Die Möbelschau haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben und beschränkt sich auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
  9. Änderungen der Nutzungsbedingungen
    Die Möbelschau kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen werden durch Aushang im Möbelhaus oder auf anderem geeignetem Weg bekannt gegeben und gelten als anerkannt, wenn der Karteninhaber nicht binnen sechs Wochen widerspricht.